Anlage 3 zur Satzung der IGMH
Regelung der Gesundheitsprüfung [RGP]
Vor jeder Zuchtverwendung überzeugt sich der Zuchtleiter oder eine von ihm beauftragte fachkundige Person von der Identität des Hundes und dem Gesundheitszustand.
Ohne Ausnahme wird die IGMH nur Hunde in die Zucht aufnehmen, die auf HD/ED geröntgt wurden und deren Befunde eine Zuchtverwendung zulassen.
1. Zähne: Hunde mit Vor- oder Rückbiss sind zuchtuntauglich. Vollzahnigkeit wird angestrebt, das Fehlen des P1 wird jedoch toleriert sofern die Anpaarung mit einem vollzahnigen Hund erfolgt. 2. Hoden: Für die Zuchttauglichkeit müssen beide Hoden abgestiegen sein. 3. Bei leichten Mängeln des Gebäudes, des Ernährungs- oder Pflegezustandes kann die Zuchttauglichkeit verwehrt werden, 4. Bei schwerwiegenden Mängeln des Gebäudes, des Ernährungs- und Pflege-zustandes muss die Zuchttauglichkeit verwehrt werden. 5. Wesensmängel wie Hyperaktivität, Aggressivität oder übertriebene Ängstlichkeit führen zum Zuchtausschluss.
Hunde, bei denen ein positiver HD-Befund (ED-Befund) vorliegt, werden von der Zucht ausgeschlossen. Züchter, die wissentlich Hunde mit HD (ED) zur Zucht verwenden, werden aus der IGMH ausgeschlossen.
(Über die Vorgehensweise informiert ein Merkblatt der IGMH)
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